zwd Berlin. In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die nötigen Strukturen zu schaffen, um die Bestimmungen des als Istanbul-Konvention bekannten „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, das seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft ist, umzusetzen. So dringen die Abgeordneten darauf, zu diesem Zweck eine staatliche Koordinierungsstelle zu schaffen, die die Anstrengungen der einzelnen Ministerien und die der Länder koordiniert und abstimmt. Zudem solle eine externe und unabhängige Monitoring-Stelle eingerichtet werden, die für die Evaluierung der einzelnen Maßnahmen sowie für die Berichterstattung zuständig ist. Ferner verlangen die Linken, eine „externe und unabhängige Forschungsstelle“ zu schaffen, die umfassend Daten zu Gewalt an Frauen und Mädchen erhebt und ein jährliches Lagebild zu allen Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen erstellt. Zudem solle die Bundesregierung finanzielle Mittel für die Zivilgesellschaft bereitstellen, heißt es weiter, damit diese unabhängig und kritisch die Umsetzung der Istanbul-Konvention begleiten kann.
Gewalt an Frauen und Mädchen sei in der Bundesrepublik „ein ernst zu nehmendes gesellschaftliches Problem und ein Ausdruck der ungleichen Geschlechterverhältnisse im Land“, schreiben die Abgeordneten als Begründung. Jede vierte Frau in Deutschland habe schon einmal häusliche Gewalt erlebt, dies belege die letzte Dunkelfeldforschung zu Gewalt an Frauen aus dem Jahr 2004. Seitdem seien jedoch keine neuen Zahlen erhoben worden. Zudem fehle es aufgrund mangelnder Daten an einer Gesamtübersicht zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen untersucht, kritisiert die Fraktion. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention sei Deutschland aber verpflichtet, diese Daten zu erheben.