An erster Stelle stehe der Schutz, betonte Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne), es gehe um Frauen, Minderjährige und Geflüchtete, die besonders gefährdet seien, Opfer von Menschenhandel zu werden. So ist ein formuliertes Präventionsziel der Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung anhand von stärkeren Beratungsstrukturen und einer verbesserten Datenerhebung zu Optimierungsbedarfen und der Erfassung vulnerabler Personen. Neben sexueller Ausbeutung werden auch Arbeitsausbeutung und alle weiteren Formen des Menschenhandels mit den insgesamt 126 Maßnahmen adressiert. Auch Opferentschädigung und arbeitsrechtliche Unterstützungsstrukturen für ausländische Arbeitskräfte bilden Teil des Aktionsplans.
Zielführende Strafverfolgung erfordert Zusammenarbeit
Bundesjustizminister Volker Wissing (ehemals FDP) gab sich zuversichtlich, anhand des NAP MH staatliches Vorgehen gegen den Menschenhandel voranzutreiben und so weitere Fortschritte erzielen zu können, verwies allerdings auf Herausforderungen: „Dabei wird es maßgeblich auf eine effektive Strafverfolgung ankommen – und auf eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern“. Zur Vertiefung der Strafverfolgung zählt der NAP MH eine Intensivierung der internationalen Kooperationen und Netzwerke der Strafverfolgungsbehörden, sowie eine gezieltere Datenerhebung. Für eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern werden im NAP MH mehrere Maßnahmen aufgeführt. Vorgesehen ist demnach ein jährliches Austauschtreffen, eine Bund-Länder-Projektgruppe der Polizeien und die Benennung fester Ansprechpartner:innen.
Digitale Gefahren
Eine zunehmende Bedeutung komme der Online-Dimension zu, so nimmt der NAP MH bei der Vernetzung der Sicherheitsbehörden, sowie der Weiterentwicklung von Strategien besonders die Gefahren des Menschenhandels online in den Fokus. In vier Jahren soll der NAP MH aktualisiert werden, um auf Entwicklungen und neue Erkenntnisse flexibel reagieren zu können, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesregierung.