GESETZENTWURF IM BUNDESTAG | REGIERUNGSCHEF:INNEN SICHERN DIE STIFTUNG PREUßISCHER KULTURBESITZ : Weichen für Reform und Finanzierung der SPK gestellt

6. Januar 2025 // Hilda Lührig-Nockemann

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ein neues Finanzierungskonzept für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz verständigt. Damit bestehen gute Chancen, dass ein Reformgesetzentwurf von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) noch im 20. Deutschen Bundestag verabschiedet werden kann. Die Reformvorschläge des Wissenschaftsrates, die auf eine Zerschlagung der Stiftung abzielten, werden nur in Ansätzen umgesetzt.

Der Gesetzentwurf der Ministerin, der nach dem Ampel-Aus am 27. November dem Bundestag zugeleitet wurde, postuliert, dass die Weichen für eine moderne, schlanke und zukunftsgerichtete Stiftung Preußischer Kulturbesitz gestellt würden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Es wird Aufgabe der Nachfolgerin des langjährigen Stiftungspräsidenten Prof. Hermann Parzinger, der seitherigen Leiterin der Dresdner Kunstsammlungen Marion Ackermann sein, die Umsetzung der Reform zu vollziehen. Parzinger geht im Mai diese Jahres in Ruhestand.

Ein wesentlicher Ansatz der Reformvorschläge des Wissenschaftsrates war, die behäbige Arbeitsstruktur mit einem quasi allmächtigen Präsidenten durch eine Kollegialstruktur zu ersetzen. Hierzu wurde zunächst die Leitung der Stiftung umstrukturiert: Sie obliegt nicht mehr wie bislang dem Präsidenten oder der Präsidentin alleine, sondern einemkollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen. Dies ermöglicht den Einrichtungen, ihre Interessen deutlich stärker in den Gesamtverband einzubringen und fördert Synergieeffekte. Der Stiftungsrat wurde zudem stark verkleinert: Er setzt sich künftig nur noch aus neun anstatt aus 20 Personen zusammen, was eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung ermöglicht.

Ausführlich in Ausgabe 405 des zwd-POLITIKMAGAZINs.

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