FILMFÖRDERUNG ENTWURF DER REGIERUNG - ZWD-KOMMENTAR : Müntefering (SPD): Wichtigstes Kultur-Vorhaben in Legislatur

17. Juli 2024 // ig

Das neue Filmfördergesetz (FFG) soll die Mittel-Vergabe durch den Bund reformieren, Filmförderung transparenter, unbürokratischer machen. Ein Diversitätsbeirat erhält die Aufgabe, Vielfalt und Inklusion zu stärken. Das gleichzeitig mit dem Bundeshaushalt durch das Regierungskabinett bewilligte Wirtschaftspaket unterstützt das geplante Steueranreizmodell. Kulturpolitikerin Michelle Müntefering kommentiert den FFG-Entwurf.

SPD-Kulturpolitikerin Michelle Müntefering  -  Bild: Photothek
SPD-Kulturpolitikerin Michelle Müntefering - Bild: Photothek

zwd-POLITIKMAGAZIN: Inwieweit verbessert das geänderte FFG Ihrer Ansicht nach tatsächlich die Rahmenbedingungen der Filmproduktion?

Michelle Müntefering: Das neue Filmförderungsgesetz (FFG) ist das wichtigste Vorhaben der Bundeskulturpolitik in dieser Legislatur. Es soll die Filmförderung des Bundes reformieren und dadurch die Rahmenbedingungen für die Filmproduktion in Deutschland verbessern, gerade auch im europäischen Wettbewerb ist das wichtig. Wir wollen deswegen die gesamte Kette von der Entstehung eines Drehbuchs über die Produktion, die Arbeit vor und hinter der Kamera, wie auch die anschließende Vermarktung und Ausstrahlung in den Kinos in den Blick nehmen, die auch den veränderten Sehgewohnheiten und einer modernen Finanzierung Rechnung trägt. Im von der Bundesregierung angekündigten Wachstumspaket wird nun gerade dem Steueranreizmodell für den Film ein entscheidender Platz eingeräumt.

Das FFG soll Bürokratie abbauen, Effizienz stärken

Das FFG schreibt außerdem die Weiterführung der Filmabgabe für weitere fünf Jahre und deren Anpassung an die aktuellen Marktbedingungen fest und bietet der Filmwirtschaft damit Stabilität und Planungssicherheit. Dies ist entscheidend, um eine kontinuierliche Finanzierung der Filmproduktion zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten. Dazu soll auch Bürokratie abgebaut - und Transparenz und Effizienz der Förderverfahren gestärkt werden, etwa durch eine stärkere Automatisierung. Dadurch wird auch der administrative Aufwand für Filmschaffende reduziert. Dies könnte dann dazu führen, dass mehr Ressourcen direkt in die Filmproduktion fließen, was die Effizienz und Qualität der produzierten Filme verbessern würde.

Wie schätzen Sie den geplanten Umbau der Filmförderanstalt zu einer zentralen Fördereinrichtung des Bundes ein?

Die Filmförderanstalt (FFA) soll als deutsche Filmagentur gestärkt werden und mehr Eigenverantwortung bekommen, das ist ein zentraler Punkt der Reform. Denn es ermöglicht der FFA eine flexiblere und schnellere Anpassung, die Branche soll damit etwa auch über gemeinsame Richtlinien auf Veränderungen reagieren können. So soll es künftig eine Förderung geben. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmbranche stärken und die Verfügbarkeit von Fördermitteln erhöhen.

Ein wichtiger Schritt zur Förderung inklusiverer Filmkultur

Wie bewerten Sie die vorgesehene Einsetzung eines Diversitätsbeirates?

Durch die Anpassung der Filmförderung an aktuelle Marktbedingungen, die Förderung von Diversität und Inklusion sowie die Modernisierung der Förderprozesse schafft das neue Gesetz eine solide Grundlage für eine zukunftsfähige und wettbewerbsfähige Filmwirtschaft.

Ist das Gremium geeignet, um Diversität, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Inklusion angemessen zu berücksichtigen?

Die stärkere Verankerung von Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung im neuen FFG ist insbesondere ein wichtiger Schritt zur Förderung einer vielfältigeren und inklusiveren Filmkultur - ein Diversitätsbeirat soll sicherstellen, dass dies angemessen berücksichtigt wird. Über die genaue Zusammensetzung wird derzeit noch gesprochen, doch sicherlich ist er ein geeignetes Instrument, um wichtige Empfehlungen zu geben und sicherzustellen, dass Förderentscheidungen den Grundsätzen der Vielfalt entsprechen, übrigens auch, was einen besseren Zugang zu barrierefreien Filmfassungen betrifft.

Die kulturelle Filmförderung stärkt Projekte und Verleih

Werden Kreative durch das Gesetz an der Produktionsförderung beteiligt?

Eine stärkere Einbindung von Kreativen ist unbenommen wichtig. Dazu drei Beispiele aus dem Reformprozess: Erstens hat hier insbesondere die kulturelle, jurybasierte Filmförderung Bedeutung. Sie wird künftig nicht mehr bei der BKM, sondern auch bei der FFA angesiedelt sein. Es ist wichtiger Bestandteil der Reform, da hierüber die Entwicklungs-, Projekt- und Verleihförderung gestärkt wird. Über die jurybasierte Filmförderung wird es gelingen, die Stoffe vom Treatment bis zur Produktion zu fördern. Die Richtlinie dazu liegt allerdings außerhalb des eigentlichen FFG und wird derzeit erarbeitet. Zweitens steht auch die gemeinsam mit den Ländern durchgeführte Talentfilmförderung, als Tor für den Filmnachwuchs hinein in die Professionalität, vor einer Neuaufstellung. Drittens wird im Rahmen der Investitionsverpflichtung die schwierige Frage der Rechte diskutiert und im Rahmen des Steueranreizmodells geprüft, ob die Verleihkosten bzw. die Verleiher selbst die Steuergutschriften in Anspruch nehmen können. Das sind alles wichtige Punkte für die Kreativen, die ihre Visionen eines Films entwickeln und umsetzen wollen.

Welchen Stellenwert hat die Neuregelung des FFG, um die Situation der Filmbranche in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht zu verbessern?

Die Neuregelung des FFG ist ein zentraler Bestandteil des gesamten Reformvorhabens, welches insgesamt auf drei Säulen beruht, dazu gehört außerdem die kulturelle Filmförderung. Dabei wirkt das FFG wie ein “Dachgesetz”, das den Grundriss vorgibt und durch die Begleitgesetze gestützt wird. Das sind die Investitionsverpflichtung und das Steueranreizmodell, die zur Verbesserung der Situation der Filmbranche in kultureller und vor allem wirtschaftlicher Hinsicht beitragen sollen.

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