3: LESUNG NACH EINIGUNG ZWISCHEN SPD, GRÜNEN UND CDU/CSU : „Historischer Schulterschluss“:
Gewalthilfegesetz am Freitag im Bundestag (UPDATE!)

30. Januar 2025 // Hilda Lührig-Nockemann / Holger H. Lührig

Der Bundestag wird das „Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ am morgigen Freitag (31.01.2025, Stand jetzt 14:40 Uhr) in 3. Lesung abschließend beraten. Die Verabschiedung gilt nach der Einigung zwischen SPD, Grünen und CDU/CSU als sicher. In einer gemeinsamen Erklärung der drei Bundestagsfraktionen wird die Einigung als historischer Schulterschluss und Paradigmenwechsel gewürdigt. Erstmals gibt es nun eine Frauenhausfinanzierung, denn eingeschlossen in die Regelung sind auch eine Bundesförderung in Höhe von 2,6 Milliarden sowie ein Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung.

zwd-POLITIKMAGAZIN, Bundestag aktuell
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In der gemeinsamen Erklärung der Verhandluingsführerinnen der drei Bundestagsfraktionen [Ariane Fäscher und Leni Breymaier (beide SPD), Ulle Schauws und Maria Klein-Schmeink (beide Grüne), Dorothee Bär (CSU) und Silvia Breher (CDU)] heißt es wörtlich:

„Der Rechtsanspruch bedeutet einen Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Der Bund übernimmt Verantwortung und wird die Länder in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen finanziell unterstützen. Explizit wird damit auch die Hilfestruktur und die Prävention gestärkt. Seit Jahren ist die Situation in den Frauenhäusern und Beratungsstellen angespannt. Der Handlungsbedarf ist extrem groß. Laut dem Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann einen Femizid. Knapp 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den vergangenen Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen: Nun handeln die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen mit einem historischen Schulterschluss und lösen ein, was Fachverbände, die Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten seit Jahren fordern.“

Im Ergebnis der Verhandlungen wird sich der Bund erstmals mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro am weiteren Ausbau der Schutzstruktur in den Ländern beteiligen und damit das verfassungsgemäße Recht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt absichern - und das mit einem Rechtsanspruch und unabhängig von sozioökonomischem Status und Herkunft. Dabei handele es sich um einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Neben dem flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Schutzplätzen werde nun die seit Jahren unzureichend finanzierte Beratungsstruktur abgesichert und gestärkt. Erstmals werde zudem der systematischen Einstieg in die Präventionsarbeit, insbesondere auch die Täterarbeit, als wesentlicher Beitrag im Maßnahmenkatalog anerkannt.

Die federführenden Abgeordneten der Fraktionen haben dazu noch eigene Bewertungen formuliert, die im folgenden wörtlich zitiert werden:

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:

„Ich bin sehr erleichtert, dass auf den letzten Metern noch eine Einigung gelungen ist. Das Ziel, Frauen und ihre Kinder zu schützen, hat parteipolitische Befindlichkeiten zurückstehen lassen. Das ist ein guter Tag für die Frauen in Deutschland.“

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion:

„Dieser Durchbruch wird Leben retten. Endlich bekommen alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder ein Recht auf Schutz. Das ist ein großer Erfolg und ein Paradigmenwechsel im Blick darauf, dass Partnerschaftsgewalt eben keine Privatsache ist, sondern alle angeht. Ein herzliches Dankeschön vor allem an die Zivilgesellschaft, die mit uns seit Jahren unermüdlich für dieses Ergebnis gekämpft hat.“

Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Das Gesetz ist ein Paradigmenwechsel in der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder und natürlich auch für alle Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen. Wir haben uns heute auf einen Rechtsanspruch geeinigt. Zudem steigt der Bund in die Finanzierung ein und übernimmt damit gemeinsam mit den Ländern Verantwortung in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen. Wir machen damit deutlich: Alle Frauen haben ein Recht auf Hilfe bei Gewalt und ein Leben in Sicherheit verdient. Als Land stehen wir unterstützend an ihrer Seite. In Zukunft muss keine Frau mehr selbst für einen Frauenhausplatz bezahlen, egal wo sie in unserem Land unterkommt.“

Dorothee Bär (CSU), Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Mit dem nun ausgehandelten Gesetzesvorschlag ist uns ein frauenpolitischer Meilenstein gelungen. Keiner Frau, die von Gewalt betroffen ist, darf Schutz und Hilfe verwehrt bleiben. Friedrich Merz und die gesamte Union halten Wort - das Gewalthilfegesetz kommt.“

Silvia Breher (CDU): Familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Diese Einigung ist ein echter Durchbruch und eine gute Nachricht für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder in unserem Land. Zentral für uns als CDU/CSU ist, dass der Schutz von Frauen und Kindern bei diesem Vorhaben im Mittelpunkt steht.“

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