NOVELLE ZUM FILMFÖRDERGESETZ VERABSCHIEDET : Aufatmen in der Film- und Kinobranche

21. Dezember 2024 // Hilda Lührig-Nockemann

Bundestag und Bundesrat haben am Ende der Woche die Novelle zum Filmfördergesetz (FFG 2025) mit Wirkung ab 1. Januar 2025 verabschiedet. Damit ist der Supergau in letzter Minute vermieden worden, dass nach dem Auslaufen der Regelungen des bisherigen FFG 2024 zum 31. Dezember keine gesetzliche Grundlage mehr für die Filmförderung bestanden hätte. Zuletzt hatten prominente Filmschaffende vor den Konsequenzen gewarnt, wäre das von Kulturministerin Claudia Roth (Grüne) vorgelegte Gesetz nach dem Ampel-Aus nicht mehr durch den Bundestag gekommen.

Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist die Rechtsgrundlage der Filmförderungsanstalt. Es trat erstmals am 1. Januar 1968 in Kraft und wird seither in regelmäßigen Abständen novelliert. Zuletzt waren die Regelungen des FFG 2022 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die Neuregelung schließt an das seit dem 1. Januar 2024 geltende FFG 2024 an.

Diversitätsbeirat gestrichen - Damit "erkaufte" sich die FDP ihre Zustimmung zum Gesetz.

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