Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist die Rechtsgrundlage der Filmförderungsanstalt. Es trat erstmals am 1. Januar 1968 in Kraft und wird seither in regelmäßigen Abständen novelliert. Zuletzt waren die Regelungen des FFG 2022 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die Neuregelung schließt an das seit dem 1. Januar 2024 geltende FFG 2024 an.
Diversitätsbeirat gestrichen - Damit "erkaufte" sich die FDP ihre Zustimmung zum Gesetz.
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