zwd Berlin. Auf Anfrage des zwd-POLITIKMAGAZINs stellte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae klar, dass „sich die FDP-Fraktion den Gesprächen über ein mögliches gemeinsames Vorgehen, auch in Form eines Normenkontrollantrags beim Bundesverfassungsgericht, nicht verschließen“ werde. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die Oppositionsfraktionen auf der Grundlage einer eigenen Prüfung zu einer vielversprechenderen Prognose kommen.
Ende vergangener Woche hatte noch die Meldung Schlagzeilen gemacht, dass Thomae seiner Fraktion empfehle, auf einen Gang nach Karlsruhe zu verzichten. Daraufhin hatten sich Links- und Grünen-Fraktion enttäuscht gezeigt (zwd berichtete), denn die Oppositionsfraktionen sind für eine 25-prozentige Bundestags-Minderheit zur Beantragung eines Normenkontrollverfahrens auf die FDP angewiesen. Die Grünen hatten daraufhin ihrerseits die Liberalen dazu aufgefordert, „nochmal eingehend zu prüfen, ob das ihr letztes Wort ist.“
Grund für die neu eingetretene Dialogbereitschaft der Liberalen ist laut Thomae, dass die fraktionsinterne rechtliche Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Normenkontrollklage nichts an der politischen Bewertung Fraktion gegenüber dem Paragrafen 219a ändere. Seine Fraktion, sagte Thomae dem zwd, werde „alle ihr zur Verfügung stehenden politischen Mittel einsetzen, das Gesetz zu bekämpfen, um eine echte Verbesserung für Frauen und Ärzte herbeizuführen.“ Aus diesem Grund wolle sich die Fraktion auch einem Verfahren nicht verschließen, sehe „aber die Links-Fraktion und die Fraktion der Grünen jetzt am Zug, ihre Ergebnisse vorzulegen."