zwd Berlin. Wie die Bundesregierung im als Unterrichtung (Drs. 20/ 14480) vorliegenden 16. Menschenrechtsbericht in einem ersten sog. Schlaglicht zur Umsetzung von menschenrechtsbezogenen Vorhaben aus dem Koalitionevertrag, u.a. Kinderchancen, Gleichstellung und Diversität, erklärt, fördert das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) seit Januar 2024 im Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) das Projekt Monitoring Kinderrechte, das Indikatoren für das Verwirklichen der Rechte von Kindern auf Bundesebene bestimmen, diese auf empirischer Grundlage „kinderrechtlich bewerten“ und Hanndlungserfordernisse aufzeigen soll. Die Maẞnahme ergänzt im Sinne des von der Koalition beabsichtigten Ausbaus des Monitorings die Arbeit der unabhängigen Beobachtungs-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR), welche die Realisierung der Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) seit 2015 überwacht. Diese ist laut Bericht ein „wichtiger Baustein zur Stärkung der Kinderrechte“, berate die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie Justiz, Anwält:innen und Zivilgesellschaft hinsichtlich Interpretation und kindgemäẞer Umsetzung der KRK.
Noch unerledigt: Kinderrechte ins Grundgesetz laut UN-Empfehlung
Die Bundesregierung betont, dass sie die von Deutschland anerkannten Empfehlungen durch das Allgemeine Staatenprüfverfahren (UPR) des UN-Menschenrechtsratee befolge. Um eine von den Koalitionspartnern vereinbarte, an Vorgaben der UN-KRK orientierte Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz (GG) ebenso wie die geplante Ergänzung von Paragraph 3, Absatz 3 GG um ein Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität vorzubereiten, fänden derzeit politische Gespräche statt. Beide grundgesetzlichen Eingriffe erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Parlament und Bundesrat. Im neuen Menschenrechtsreport stellt die Regierung entsprechend dem Auftrag des Bundestages ihre nationale und internationale Menschenrechtspolitik im Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2024 dar. Wie vom Bundestagsausschuss für Menschenrechte in einer Beschlussempfehlung (Drs. 20/ 11219) zum 15. Regierungsbericht gefordert, habe man einen Fokus auf ausgewählte Themen gelegt, u.a. Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen und marginalisierten Gruppen sowie feministische Auẞenpolitik.
Fokus bei Gleichstellung auf ökonomischer Selbständigkeit von Frauen
Die im Koalitionsvertrag verankerte Weiterentwicklung der Gleichstellungsstrategie in der 20. Legislatur strebt schwerpunktmäẞig die ökonomische Gleichberechtigung von Frauen bis 2030 an. Anfang des Jahres wird nach Regierungsangaben die im Mai 2021 gegründete Bundesstiftung Gleichstellung den Vierten Bericht mit dem Thema Gleichstellung und ökologische Transformation veröffentlichen. Als Hauptziel wirtschaftlicher Gleichstellungspolitik habe die Koalition „nachhaltige ökonomische Eigenständigkeit“ im Jahreswirtschaftsbericht für 2024 festgelegt. Ein seit Februar 2023 tätiger Aufbaustab solle eine staatliche Koordinierungsstelle zu Vorsorge und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen einrichten und eine „ressortübergreifende politische Gesamtstrategie“ entwerfen, wobei die besonderen Bedürfnisse marginalisierter Personengruppen, wie Migrantinnen, beeinträchtigter Frauen oder LGBTQI+, zu berücksichtigen sind.
Die Bundesregierung strebt nach eigenen Aussagen paritätische, diverse Besetzungen von Gremien und Jurys sowie begrenzte Amtszeiten an. Ein bis Dezember 2024 (seit 2021) gelaufenes Aktionsprogramm für mehr Frauen in der Kommunalpolitik sollte dem Bericht zufolge den Anteil weiblicher Mitglieder in Gemeinde-Vertretungen sowie an Bürgermeisterinnen erhöhen. Die Regierung hebt hervor, dass für eine gelingende Gleichstellung das gemeinsame Engagement aller Geschlechter wichtig sei. Daher würden Männer konsequenter in die Gleichberechtigungspolitik einbezogen, viele Programme, z.B. Weiterbildungen zu männerfokussierter Beratung, wendeten sich an sie. Überdies habe man in dieser Legislatur eine Landkarte zu Männerberatungs-Einrichtungen etabliert und die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz aufgebaut.
Regierung fordert intersektionale Gleichstellungspolitik
Zusammen mit EU-Partnerstaaten sowie den G 7- und G 20-Länderforen setzt sich die Koalitionsregierung für „intersektionale Gleichstellungspolitik“ ein, heiẞt es in dem Bericht. Sie fordere, Gleichstellung von Mädchen und Frauen konsequenter, unabhängig von Vielfaltsmerkmalen, wie Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung, zu unterstützen. Ein Hauptthema bilde die Umsetzung der Frauenrechtskonvention der UN (CEDAW). Die Regierung werde dem CEDAW-Komitee im Mai den Zwischenbericht zu dessen Fragen anlässlich einer Anhörung zum 09. Staatenbericht der Bundesrepublik vom Frühjahr 2023 überreichen. Seit Januar 2023 fördere die Koalition für drei Jahre ein CEDAW-Projekt, um die Frauenrechtskonvention in der Bundessrepublik besser bekannt zu machen sowie ihre Anwendung voranzubringen. Die Tagung der UN-Frauenrechtskommission (FRK) im März in New York soll in erster Linie überprüfen und bewerten, wie das Pekinger Aktionsprogramm zu Gleichstellung und Stärken von Frauen von 1995 umgesetzt worden ist.
Koalition verbessert Gesetzeslage zu sexuell-reproduktiven Rechten
Wie der Bericht informiert, hat der Bundestag zum Schutz sexueller und reproduktiver Rechte im Juli 2024, mit Wirkung zum Herbst desselben Jahres, das Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert, um sog. Gehsteigbelästigungen – aktive Beeinflussung von abbruchwilligen Frauen durch Pro-Life-Gruppen vor Arztpraxen - zu verhindern (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete in Heft 401). Im April 2024 hat eine interdisziplinär zusammengesetzte Sachverständigenkommission ihre Forschungsergebnisse zu reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vorgelegt (s. zwd-Digitalausgabe 402 und Heft 403), bereits im Juli 2022 wurde der Paragraph 219a des Strafgesetzbuches zum Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch eine Gesetzesänderung aufgehoben.
Das vom UPR ebenfalls empfohlene sog. Selbstbestimmungsgesetz, das Ändern von Geschlechtseinträgen und Vornamen einheitlich regelt und für inter-, trans- und nicht-binäre Personen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ermöglicht, hat im November 2024 Geltung erlangt. Es tritt an die Stelle des bisherigen Transsexuellengesetzes, das dafür eine gerichtliche Entscheidung und zwei Fachgutachten nötig machte. Im Europarat engagiere sich die Koalitionsregierung im neuen Ausschuss für Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung und in der EU als Mitglied in der LGBTQI+-Gleichstellungsgruppe für Rechte von queeren Menschen. Mit dem Vorsitz der Equal Rights Coalition habe die Bundesregierung ihren Einsatz für LGBTQI+-Personen international gestärkt, darüber hinaus die UN-Menschenrechts-Resolutionen zu Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung und Anti-Diskriminierung von intergeschlechtlichen Menschen aktiv mitgetragen.
Bundestag debattiert über geplantes Gewaltschutz-Gesetz
Zur Istanbul-Konvention (IK) des Europarates zum Bekämpfen und Beseitigen von Gewalt an Frauen schreibt die Koalitionsregierung, diese gelte in der Bundesrepublik seit Februar 2023 uneingeschränkt, da man die ursprünglichen Vorbehalte bezüglich Straf- und Aufenthaltsrecht nicht wieder erneuert habe. Über das im Menschenrechtsbericht angekündigte, vom BMFSFJ erarbeitete Gewalthilfegesetz, das Schutz und Beratung für alle von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen garantieren soll, werden noch im Januar Verhandlungen zwischen Restkoalition und Union, eine Anhörung von Sachverständigen und eine weitere Debatte des Bundestages stattfinden, der bereits Anfang Dezember in erster Lesung (zwd-Portal informierte) über den Gesetzentwurf von SPD und Grünen (Drs. 20/ 14025) beriet.
Den im Report in Aussicht gestellten, gemeinsam mit Ländern und Zivilgesellschaft entwickelten Nationalen Aktionsplan zum Bekämpfen von Menschenhandel hat die Koalitionsregierung Mitte Dezember (zwd-Portal berichtete) beschlossen. Um die Europaratskonvention umzusetzen, Menschenhandel mit dem Ziel sexueller Ausbeutung zu beseitigen, habe die Bundesregierung eine unabhängige, zuerst über vier Jahre vom BMFSFJ finanzierte Berichterstatterstelle im DIMR schon im November 2022 beauftragt, Daten zu sämtlichen Formen von Menschenhandel zu sammeln, zu analysieren, die bundesdeutschen Maẞnahmen zu bewerten und auf dieser Basis Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Im Juni 2023 habe die Bundesrepublik zudem das im April zuvor vom Parlament befürwortete Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gegen Belästigung und Gewalt am Arbeiteplatz (Nr. 190) ratifiziert, das im gleichen Monat in Kraft trat.
Baustelle Gender Pay Gap: Frauen verdienen deutlich weniger
Die Koalitionsregierung bekennt sich zu der Absicht, den Gender Pay Gap transparent zu machen und zu überwinden. Dieser betrage immer noch durchschnittlich 18 Prozent (2023), mit einer erheblichen Differenz zwischen Ost (7 Prozent) und West (18 Prozent). Um die geschlechtsspezifische Lohnlücke abzubauen, wende die Regierung eine „ganzheitliche Gesamtstrategie“ an. Die Maẞnahmen zielten z.B. darauf ab, das Spektrum der Studien- und Berufswahl von Mädchen und Jungen zu erweitern und eine Geschlechterstereotypen-freie Entscheidung der Heranwachsenden zu fördern, z.B. über die Initiative „Klischeefrei“ und die Girls' Days- und Boys' Days-Aktionstage.
Die Equal Pay Day-Kampagne 2023 habe sich geschlechtsspezifischen Lohnlücken in unterschiedlichen Sparten des Kultursektors gewidmet und diese öffentlich gemacht. Im Kontext eines von der Beauftragten für Kultur ind Medien (BKM) finanzierten Sonderprojekts zu sozialen Aspekten der Arbeit in dem Sektor mit Schwerpunkt Gleichstellung habe der Deutsche Kulturrat (DK) in seiner aktuellen Studie „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit“ vom Oktober 2023 teilweise erhebliche Unterschiede in den Einkünften weiblicher und männlicher Kultur- und Medienschaffender festgestellt, die eine Mehrheit der Berufsgruppen, insbesondere Freiberufler:innen betreffen. Die Regierung berichtet weiter, dass die BKM ihre Jurys und Gremien prinzipiell geschlechtergerecht besetze. 2023 habe sie Mitglieder in 132 Aufsichtsrats- und wesentliche Gremien entsandt, 50,3 Prozent dieser Personen (149 von insgesamt 296) waren demnach Frauen.
Bundesrepublik muss EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz umsetzen
Andere Methoden, um den zahlreichen Ursachen des Gender Pay Gaps entgegenzuwirken, richteten sich auf die Anhebung des gesetzlichen Mindest-Stundenlohnes auf 12 Euro, wovon überwiegend Frauen profitierten, die verbesserten Rahmenbedingungen zum Vereinbaren von Beruf und Familie gemäẞ der geltenden EU-Richtlinie sowie die erneut quantitativ und qualitativ gestärkte Kinderbetreuung. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen als Männer, konstatiert der Menschenrechtsreport, was zu niedrigeren Stundenlöhnen von weiblichen Arbeitnehmer:innen beitrage. Eine erweiterte Kindertagesbetreuung mit an die Bedürfnisse angepassten Öffnungszeiten, wie sie das Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz vorgibt, ist aus Sicht der Regierung daher wesentliche Voraussetzung, um gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile am Arbeitsleben sicherzustellen. Auẞerdemunterstütze die Koalitionsregierung Existenzgründerinnen, u.a. durch besseres Sichtbarmachen von Geschäftsfrauen oder den 2023 gestarteten Aktionsplan Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand.
Bis zum 07. Juni 2026 muss die Bundesrepublik die seit Juni 2023 gültige EU-Entgelttransparenzrichtlinie rechtlich umsetzen, die umfassende Pflichten für Arbeitgeber:innen beinhaltet, über Gehälter Auskunft zu geben, und zusätzliche Mittel vorsieht, wie Betroffene von Entgeltdiskriminierung ihr Recht durchsetzen können. Basierend auf den Ergebnissen der Evaluierung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTransG) im Jahr 2023 und der EU-Richtlinie werde die Regierung, wie sie im Bericht mitteilt, das Gesetz für mehr Lohntransparenz weiterentwickeln. Parallel unterstütze sie Betriebe dabei, den Grundsatz gleicher Löhne für gleiche Arbeit anzuwenden, u.a. habe man Mitte 2023 den German Equal Pay Award an in dieser Hinsicht vorbildliche Unternehmen verliehen.
Förderung der Integration von Migrantinnen durch Social Media-Beratung
Die Integration von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund unterstütze die Bundesregierung mit diversen, nieddrigschwelligen Maẞnahmen wie dem Folgeprojekt Fem.OS Plus von 2023 bis 2025, das aufbauend auf dem Vorläufermodell Fem.OS. qualifizierte Beratung in sozialen Medien zu Arbeitssuche und beruflicher Orientierung durchführt und die Frauen an die einschlägigen Vermittlungsagenturen weiterleitet. Über eine von der Bundesregierung zusammen mit UNICEF und anderen Partnern fortgesetzte Initiative zum Schutz von Geflüchteten in Wohnheimen finanziere das BMFSFJ z.B. seit 2019 ein Projekt für „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“ zum Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften. Mit bundesweiten Programmen, wie Migrantinnen stark im Alltag, versuche die Bundesregierung, Flüchtlingsfrauen und andere schutzbedürftige Gruppen unabhängiger zu machen. Über das ESF-Programm Integrationskurs mit Kind Plus bieten BMFSFJ und Bundesinnenministerium (BMI) von 2024 bis 2026 eine kursbegleitende Kinderbetreuung für Mütter mit noch nicht schulpfoichtigen Kindern an. Bis Dezember 2024 habe die Regierung auch die Entwicklung eines digitalen Instruments zum Gewaltschutz-Monitoring durch das Zentrum für Migrationsforschung (DZIM) unterstützt.
Ergänzende FFP+-Erklärung stärkt Frauenrechte in der Auẞenpolitik
Die Bundesregierung unterstreicht, sie habe sich feministischer Auẞenpolitik (Feminist Foreign Policy, FFP) verpflichtet und stärke in diesem Sinne weltweit Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen. Anfang 2025 werde sie den Vierten Nationalen Aktionsplan für 2025 bis 2028 zur UN-Resolution Frauen, Frieden, Sicherheit präsentieren und über Effekte des ressortübergreifend umgesetzten Vorgängerplanes (2021 – 2024) berichten. Die 2023 zusammen mit 17 Ländern der FFP+-Gruppe der UN abgegebene Erklärung zu Gleichstellung in der Auẞenpolitik habe man durch eine zusätzliche Deklaration im Herbst 2024 zugunsten feministischer Rechte noch mehr ausgeweitet. 2024 habe das Auswärtige Amt (AA) eine Gender-Strategie zum auẞenpolitischen Krisenengagement vorgelegt, bei den vom AA 2023 entworfenen Leitlinien zur FFP spiele das Gender Budgeting eine hervorragende Rolle. Konkret habe sich die Bundesrepublik nach den Protesten im Iran vom September 2022 für eine Untersuchungskommission eingesetzt, die im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats Verletzungen humanitärer Rechte, besonders von Kindern und Frauen, ermitteln soll. Ebenso habe sich Deutschland nach der Machtergreifung der Taliban in Afghanistan erfolgreich um das Entsenden eines UN-Sonderberichterstatters bemüht.
Im September 2024 habe das Verfahren für die Streitbeilegung zur Interpretation und Anwendung des CEDAW-Übereinkommens in dem Land begonnen. Die Regierung forderte zusammen mit Kanada, Australien, den Niederlanden den Staat Afghanistan auf, die Konvention einzuhalten und über deren Umsetzung zu verhandeln. Die Bundesrepublik unterstütze auch Ermittlungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen, die sexualisierte Gewalt im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 untersuchen, ebenfalls engagiere sie sich dafür, humanitäre Hilfe im Gaza-Streifen, vor allem für Kinder und Frauen, zugänglich zu machen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) lege mit der feministischen Entwicklungspolitik seit Januar 2023 einen Schwerpunkt auf Stärken von Frauen-, Mädchen- und LGBTQI+-Rechten, deren Ressourcen und Repräsentanz. Der BMZ-Aktionsplan zur Geschlechter-Gleichstellung 2023 - 2027 konkretisiere anhand von „Ziele(n), Indikatoren und beispielhaften Maẞnahmen", wie dieser entwicklungspolitische Ansatz zu realisieren sei, Somit gebe der Aktionsplan über das Verwirklichen der feministischen Ausrichtung in der Entwicklungspolitik sowohl in Ländern des Globalen Südens als auch national, international und für Zivilgesellschaften Rechenschaft ab.